Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (AGB)
der
Appetit – die Kantine in der Heinrich-Heine-Straße
Heinrich-Heine-Str. 7
06449 Aschersleben
im folgenden Lieferant genannt:
1. Grundlage
(1) Allen Angeboten, Lieferungen und Leistungen des Lieferanten liegen
ausschließlich diese AGB zugrunde. Abweichenden Geschäftsbedingungen des
Kunden/Leistungsempfängers und/oder sonstigen allgemeinen formulierten
Vertragsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Nebenabreden bedürfen einer schriftlichen Bestätigung des Lieferanten.
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten auch, wenn der Lieferant in
Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Einkaufsbedingungen des
Kunden/Leistungsempfängers die Lieferung vorbehaltlos ausführt. Der
Lieferant behält sich vor, diese AGB im Bedarfsfall zu ändern oder zu
ergänzen.
(2) Es gelten die jeweils aktuellen AGB. Sollte eine
Änderung/Ergänzung zwischen Vertragsschluss und Lieferung erfolgen,
gelten die AGB in der Fassung, die bei Vertragsschluss Gültigkeit hatte.
2. Angebot/Vertragsschluss
(1) Alle Informationen zum Leistungsangebot des Lieferanten, sei es in
Speiseplänen, Katalogen, Internet oder Werbeschreiben sind zur
Kundeninformation gedacht und stellen kein verbindliches Vertragsangebot
des Lieferanten im Sinne des Gesetzes dar. Gleiches gilt für
telefonisch erteilte Auskünfte zu Leistungsbeschreibungen und Preisen.
Ein verbindlicher Vertrag kommt daher erst durch gesonderte Erklärung
des Lieferanten, die auch in der kommentarlosen Lieferung der bestellten
Leistung bestehen kann, auf eine verbindliche Kundenbestellung
zustande. Bestellungen über das Internet werden grundsätzlich nur
ausgeführt, wenn die Bedingungen nach Ziffer 7. Absatz (5) dieser AGB
erfüllt sind.
(2) Soweit Räumlichkeiten des Lieferanten für
Veranstaltungen mit/ohne Cateringleistungen angemietet werden, ist
hierüber ein gesonderter Mietvertrag zu schließen. Es gelten die
Bestimmungen des Mietvertrages, soweit hierin von diesen AGBs abgewichen
wird, im Übrigen ergänzend die Bestimmungen dieser AGBs.
3. Bestellung/Auftragsänderung/Rücktritt/Ersatzansprüche
(1) Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Leistungen des Lieferanten in
jeder Form verbindlich zu bestellen. Lediglich bei Erstbestellung ist
eine telefonische Bestellung, per Fax, per Email nichtmöglich. Mit dem Onlinebestellsystem können sie Ihre Daten online erfassen und verwalten. Mit Ihrer Onlineanmeldung schließen Sie mit uns einen verbindlichen Vertrag zur Essenversorgung. Der Kunde ist gesetzlich an seine Bestellung gebunden.
Die monatlichen Bestellungen in Papierform sind grundsätzlich bis zum 10. in
Außnahmefällen bis zum 15. des laufenden Monats für den nächsten Monat
zu erfolgen. Essenbestellungen im Onlinebestellsystem können nach vorheriger Registrierung vorgenommen werden, bitte vorgegebene Fristen beachten ( außerhalb genannter Fristen ist keine Änderung möglich ), einen Anspruch auf Ausführung von kurzfristigen
Bestellungen oder Bestellungen am gleichen Tag besteht nicht und bedarf
der telefonischen Absprache in Abhängigkeit der vorhandenen
Warenressourcen.
(2) Auftragsänderungen bzw. Rücktritt von der
Bestellung: telefonische An- und Abmeldungen sind für
Endverbraucher nur noch von 7.00 bis 7.30 Uhr möglich.
Außerhalb des Zeitfensters nutzen Sie bitte die vertraglich vorgegebenen Medien wie Sprachbox, Fax oder Mailversand. Essenabbestellungen im Onlinebestellsystem können (nach vorheriger Registrierung) vorgenommen werden, bitte vorgegebene Fristen beachten. Ausgenommen sind Wochenenden und gesetzliche Feiertage, hier ist ein
Rücktritt von der Bestellung, in jeglicher Form (telefonisch, per Fax,
per Email) bis 15:00 Uhr am letzten Werktag vor Wochenende und Feiertag
möglich. Bei Bestellung von Buffetleistungen/Cateringleistungen oder
sonstigen Warenlieferungen ist ein Rücktritt oder eine Auftragsänderung
bis 10 Kalendertage vor dem Liefertermin ohne Begründung kostenfrei
zulässig.
(3) Im Falle eines späteren Rücktritts bzw. späterer Auftragsänderung ohne Begründung gilt:
- a) Sollte der Lieferant in Hinblick auf die vereinbarte Leistung seinerseits Bestellungen ausgelöst haben, aufgrund derer er von seinen Zulieferern in Anspruch genommen wird, hat er das Recht auf Zahlung einer angemessenen Ausfallentschädigung. Der Nachweis der Kostenbelastung obliegt dem Lieferanten. Soweit der Kunde behauptet, die in Rechnung gestellten Waren hätte der Lieferant anderweitig verwenden können, ist der Kunde beweispflichtig für eine unterlassene Einnahmeerzielung. Der Kunde hat im Fall der Zahlung Anspruch auf Herausgabe der vom Lieferanten berechneten Waren, soweit diese noch beim Lieferanten vorhanden sind. Der Lieferant ist bei verderblicher Ware zur Aufbewahrung bis zum Mindesthaltbarkeitsdatum bzw. für die Dauer der Produkthaltbarkeit verpflichtet und danach berechtigt, die Ware ohne weitere Ankündigung zu entsorgen, ohne dass hieraus der Kunde Ersatzansprüche herleiten könnte.
- b) Der Lieferant hat das Recht, gegenüber einem Zulieferer vom Vertrag zurückzutreten, ohne zuvor das Einverständnis des Kunden einholen zu müssen. Soweit der Lieferant danach aufgrund der Auftrags-Stornierung an einen Zulieferer eine Ausfallentschädigung zu leisten hat, ist der Kunden hierfür in voller Höhe erstattungspflichtig.
- c) Bereits hergestellte Teilleistungen sind in voller Höhe zu bezahlen und abzunehmen, soweit sie nicht für den Kunden unbrauchbar sind. Für den Einwand der Unbrauchbarkeit ist der Kunde darlegungs- und beweispflichtig.
(4) Ein sonstiger Rücktritt des Kunden vom Vertrag ist nur nach Maßgabe der Ziffern 4. Absatz (2) und 8. Absatz (1) zulässig.
4. Lieferung/Gefahrübergang
(1)
Der Lieferant gewährleistet, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe
an den Kunden die zugesicherten Eigenschaften hat. Nach Übergabe ist
allein der Kunde für eine ordnungsgemäße Behandlung der Ware
verantwortlich, insbesondere Einhaltung von Kühltemperaturen,
Lagerzeiten und Beachtung der nach HACCP vorgeschriebenen Regelungen.
Soweit nicht verzehrfertige Speisen geliefert werden, die vom Kunden
oder von Dritten weiterverarbeitet werden müssen, ist der Kunde darüber
hinaus verantwortlich für die Einhaltung der vom Lieferanten
mitgeteilten Zubereitungsvorschriften. Verstöße gegen eine der
vorgenannten Pflichten führen zu einem Haftungsausschluss.
(2)
Der Lieferant bemüht sich bei Vereinbarung einer fixen Lieferzeit, diese
nach besten Kräften einzuhalten, ohne jedoch für die genaue Einhaltung
zu haften. Bei der Lieferung verzehrfertiger Speisen, auch bei Buffet
und sonstigen Cateringveranstaltungen steht dem Lieferanten eine
Toleranzzeit von 45 Minuten auf die vereinbarte Zeit zu, ohne dass der
Kunde vor Ablauf dieser Zeit Rechte zu einem Rücktritt, zur
Annahmeverweigerung oder Zahlungsminderung geltend machen kann. Bei
Lieferung nach Ablauf der Toleranzzeit kann der Kunde nur vom Vertrag
zurücktreten bzw. die Annahme verweigern, wenn er darlegt, dass die
Leistung durch die Verspätung für ihn insgesamt unbrauchbar geworden
ist. Die Beweislast hierfür trägt der Kunde. Eine Zahlungsminderung ist
bei Annahme der verspäteten Leistung ausgeschlossen.
(3) Mit der
Übergabe der Ware an den Kunden geht die Gefahr des zufälligen
Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über.
Versendet der Lieferant die Ware auf Wunsch des Kunden, so geht die
Gefahr auf den Kunden über, sobald die Ware dem Spediteur, Frachtführer
oder der sonst zur Versendung bestimmten Person ausgehändigt wurde.
5. Preise / Preisanpassungen
(1) Die vom Kunden an den Lieferanten zu entrichtenden Entgelte werden vertraglich festgelegt.
(2)
Wird ein Festpreis vereinbart, gilt dieser für die Laufzeit der
Preisbindung. Eine Preisanpassung nach Ablauf der Preisbindung erfolgt
im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen gemäß
§ 315 BGB. Der Lieferant wird im Hinblick auf Anlass, Zeitpunkt und
Umfang Kostensenkungen nach den gleichen Maßstäben berücksichtigen wie
Kostenerhöhungen, so dass Kostensenkungen nach denselben Maßstäben an
den Kunden weitergegeben werden wie Kostenerhöhungen. Bei einer
Preisanpassung wird der Lieferant eine Saldierung von Kostensteigerungen
und Kostensenkungen vornehmen. Preisanpassungen erfolgen zum
Monatsbeginn und werden dem Kunden mit einer Frist von mindestens sechs
Wochen im Voraus durch Mitteilung in Textform angekündigt. Der Kunde ist
im Fall einer Preisanpassung berechtigt, den Vertrag in Textform ohne
Einhaltung einer Frist bis zum Wirksamwerden der Preisänderung zu
kündigen oder die Änderung gerichtlich auf ihre Angemessenheit
überprüfen zu lassen.
6. Rechnung
(1) Der Kunde erhält die Rechnung im pdf-Format an die von ihm angegebene
E-Mail-Adresse. Eine Änderung der E-Mail-Adresse ist dem Lieferanten
unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Mit der Zustellung der Rechnung
per E-Mail entfällt die Rechnung in Papierform.
(2) Für Onlinekunden stehen die Rechnungen im jeweiligen Account zum Download bereit.
(3) Sollte der Kunde eine Zustellung der Rechnung in Papierform wünschen,
ist dies dem Lieferanten schriftlich mitzuteilen. Für
die Rechnung in Papierform erhebt der Lieferant eine Servicepauschale in
Höhe von 1,00 EUR (inkl. MwSt.) je zugestellter Rechnung.
7. Zahlung/Verzug/Liefersperre
(1) Bei Lieferung von Menüessen sowie an Kinder in Schul- und Kindertageseinrichtungen wird monatlich eine Rechnung erteilt.
Grundsätzlich
wird über das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren abgerechnet. Dieses
bedarf die Erteilung eines schriftlichen SEPA-Basis-Lastschriftmandates
durch den Kunden. Die durch den Lieferanten verpflichtend vorzunehmende
„Vorabankündigung“ („Pre-Notification“) einer SEPA-Lastschrift, erfolgt
mit Rechnungserteilung durch den Lieferanten, als Belastungsdatum des
Lastschrifteinzuges gilt der 15. des nächsten Monats. In Ausnahmefällen
und nur nach telefonischer oder persönlicher Absprache mit dem
Lieferanten kann eine andere Zahlungsweise oder ein anderes
Belastungsdatum erfolgen.
(2) Grundsätzlich ist die gelieferte
Ware sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu bezahlen. Rabatte
bedürfen grundsätzlich einer schriftlichen Vereinbarung oder einer
schriftlichen Zusage des Lieferanten.
(3) Bei Verzugseintritt ist
der Lieferant berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten
über dem Basiszinssatz geltend zu machen. Für die Kosten einer
Zahlungserinnerung/Mahnung nach Verzugseintritt ist eine
Bearbeitungsgebühr von 2,50 EUR zzgl. einer eventuell anfallenden
Zustellgebühr als Verzugsschaden zu zahlen. Dem Kunden steht der
Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Lieferanten
entstandene Schaden niedriger ist. Vom Lieferanten verauslagte Gelder
wie Gebühren für Rücklastschriften, Kosten für Anschriftenermittlung und
dergleichen sind vom Kunden in voller Höhe zu erstatten. Dem
Lieferanten steht es frei, die offenen Rechnungsforderungen vor Ort beim
Kunden durch eigene Mitarbeiter einziehen zu lassen. Die Kosten dieses
Einsatzes sind vom Kunden als Verzugsschaden zu ersetzen. Nach zwei
aufeinanderfolgenden Rücklastschriften oder einem widerrufenen
Lastschrifteinzug behält sich der Lieferant vor, die Zahlungsweise auf
Vorauszahlung umzustellen.
(4) Mit Ablauf der in der
Zahlungserinnerung genannten Zahlungsfrist wird gegen den Kunden eine
Liefersperre verhängt, ohne dass dies zuvor ausdrücklich angekündigt
werden muss. Die Liefersperre bleibt bis zur vollständigen Begleichung
der offenen Rechnungsforderungen nebst Verzugsschaden bestehen. Eine
Liefersperre entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung.
(5)
Soweit bei Bestellungen Vorkasse im Sinne des Absatzes (1) vereinbart
wurde, hat der Kunde den mit Vorausrechnung mitgeteilten Betrag bis
spätestens zum 7. des Liefermonats zu entrichten. Sollte er bis zum 15.
des Liefermonats den Betrag nebst evtl. angefallenen Verzugskosten nicht
in voller Höhe bezahlt haben, wird sofort eine Liefersperre verhängt.
Die Bestimmungen des Absatzes (3) über die Kosten folgen im Fall des
Verzugs und der Nichteinlösung von Lastschriften sowie die des Absatzes
(4) gelten entsprechend.
8. Gewährleistung/Haftung
(1)
Bei mangelhafter Lieferung stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte
zu. Danach kann er zunächst nur die Beseitigung des Mangels oder die
Lieferung mangelfreier Ware verlangen. Der Lieferant ist berechtigt, die
vom Kunden gewählte Art der Gewährleistung zu verweigern, wenn diese
aus objektiven Gründen nicht möglich ist oder unverhältnismäßige Kosten
verursacht. Sollte auch die vom Lieferanten konkretisierte Pflicht
unverhältnismäßige Kosten verursachen, kann er auch diese Art der
Gewährleistung verweigern und den Kunden auf die sonstigen gesetzlichen
Rechte verweisen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Kunde
vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern.
(2) Bei durch
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verursachten Schäden durch den
Lieferanten, seine gesetzlichen Vertreter, seine Mitarbeiter und/oder
seine Erfüllungsgehilfen haftet der Lieferant nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Das gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei
fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften der Lieferant,
seine gesetzlichen Vertreter, seine Mitarbeiter und/oder seine
Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht (Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren
Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist), jedoch
der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und
vertragstypischen Schäden. Die Haftung ist ausgeschlossen, soweit
zugunsten des Kunden eine Versicherung besteht. Die Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen bei Schäden durch höhere Gewalt ist
ausgeschlossen. Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) und
anderen zwingend gesetzlichen Haftungsnormen bleiben unberührt.
9. Mängelrüge
Der
Kunde hat die gelieferte Ware unmittelbar nach Übernahme mit ihm
zumutbarer Gründlichkeit zu prüfen. Etwaige Unstimmigkeiten oder Mängel
sind bei der Lieferung verzehrfertiger Speisen vom Kunden noch am
Liefertag – unter Hinterlassung einer Telefonnummer – zu rügen.
Unerhebliche Abweichungen der beschriebenen/abgebildeten Produkte von
der gelieferten Ware sind kein Mangel sondern technisch bedingt.
Offensichtliche Transportschäden sind sofort beim ausliefernden
Mitarbeiter anzuzeigen. Die mangelhafte Ware ist zum Zweck einer ggf.
erforderlichen Prüfung durch den Kunden gekühlt bzw. eingefroren
aufzubewahren und dem Lieferanten oder einem von ihm benannten Dritten
auf Anforderung zur Prüfung auszuhändigen. Zeigt sich ein Mangel erst
bei späterer Zubereitung von Speisen, ist dieser unverzüglich nach
Entdeckung zu rügen. Eine verspätete Mängelanzeige führt zum Verlust der
Gewährleistungsansprüche. Gleiches gilt, wenn eine mangelhafte Ware
derart unsachgemäß aufbewahrt wurde, dass eine Nachprüfung der erhobenen
Mängelrüge nicht mehr erfolgen kann.
10. Eigentumsvorbehalt
Die
gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung in unserem
Eigentum. Soweit der Kunde die Ware an einen Dritten weitergibt und ihm
hierdurch Zahlungsansprüche gegen den Dritten zustehen, tritt er diese
Ansprüche maximal bis zur Höhe der offenen Zahlungsforderungen des
Lieferanten an diesen ab. Der Kunde ist zur Bestimmung des Dritten und
der Ansprüche gegenüber dem Lieferanten auskunftspflichtig und hat auf
Verlangen des Lieferanten jederzeit die Auskünfte zu erteilen, die zur
Durchsetzung der abgetretenen Ansprüche durch den Lieferanten
erforderlich sind.
11. Datenschutz
Die
Adresse und die Bankdaten werden zur Bearbeitung des zustande gekommenen
Vertrages gespeichert. Die Behandlung der Daten erfolgt in
Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und
des Telemediengesetzes. Sie werden also vertraulich behandelt und nicht
an Dritte weitergegeben. Von uns beauftragte Rechtsanwälte oder
Inkassounternehmen gelten nicht als Dritte in diesem Sinne.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Amtsgericht Stendal
13. Sonstige Bestimmungen
(1) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur wirksam, sofern sie schriftlich erfolgen.
(2)
Sollte eine oder mehrere Klauseln dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so
wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht berührt. An
Stelle der unwirksamen Klauseln gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Informationen zur Online-Streitbeilegung
Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.